F: Was macht der Elternverein?
A: Der Elternverein vertritt die Belange der Eltern im Schulgemeinschaftsausschuß (SGA) und unterstützt die Schulgemeinschaft mit
seinen finanziellen Mittel dort, wo über die Grenzen des Schulbudgets hinaus Aufwendungen getätigt werden müssen (Projektförderungen, Ausstattungen, ...). Darüber hinaus ist der EV auch bemüht,
durch individuelle Unterstützungen allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen (Schikurse, Sprachreisen, Kulturreisen, ...) zu ermöglichen.
F: Wer arbeitet im/für den Elternverein?
A: Alle interessierten Eltern können im Elternverein aktiv mitarbeiten. Die Generalversammlung ist die Gemeinschaft aller Eltern
und das höchste Gremium. Operativ tätig ist der Elternvereins- Vorstand, der in der Generalversammlung gewählt wird. Er vertritt die Gemeinschaft der Eltern im laufenden Schuljahr.
F: Wie kann ich im Elternverein mitarbeiten?
A: Mitarbeiten im Elternverein kann jeder. Am einfachsten ist es z. B. durch die Teilnahme an den Sitzungen des Elternvereins-
Vorstands. Dort werden anstehende Projekte und Tätigkeiten besprochen. Die Termine stehen auf der Homepage unter Kalender . Bei Interesse können Sie auch jederzeit über die angegebenen Kontaktadressen mit uns in Verbindung treten. Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung.
F: Woher bekommt der Elternverein seine finanziellen Mittel?
A: Der EV bekommt seine finanziellen Mittel von seinen Mitgliedern, den Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, durch den jährlichen
Elternvereinsbeitrag. Dazu werden entspr. Infoschreiben mit Erlagschein ausgeteilt und auch als Newsletter versandt oder der Beitrag wird zu Beginn jeden Schuljahres ggf. in den einzelnen Klassen
eingesammelt.
F: Wie hoch ist der Elternvereinsbeitrag?
A: Der Elternvereinsbeitrag beträgt aktuell € 12,-- pro Schuljahr und pro Familie. Das bedeutet, dass Elternvereins- Mitglieder die mehr als ein Kind an der Schule
haben, den Beitrag nur einmal einzahlen brauchen.
An dieser Stelle danken wir allen Eltern, die den Mitgliedsbeitrag von 12.-- € eingezahlt haben. Nur dadurch sind finanziellen Unterstützungen möglich!
F: Wozu brauchen wir den Elternverein?
A: Die Mitsprache der Eltern im Schulleben ist gesetzlich geregelt. Die Eltern haben im sogenannten Schulgemeinschaftsausschuß
(SGA) 3 Stimmen, ebenso wie Lehrer/Innen und Schüler/Innen. Durch die Wahrung dieser Rechte können die Eltern ihre Standpunkte bei wichtigen Themen, die das Schulleben betreffen, vertreten.
Darüber hinaus kann der Elternverein umso stärker seine Wünsche und Vorstellungen bezüglich eines gesunden gemeinschaftlichen Zusammenwirkens in der Schule vertreten, je mehr Eltern im
Elternverein mitwirken.