Der Elternverein fördert im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten projektbezogene, schulische Veranstaltungen und Tätigkeiten (Klassen- und Gruppenprojekte, Workshops, ...) und
unterstützt Familien direkt bei Teilnahmen an Schulveranstaltungen (Schikurs, Sommersportwoche, Projekttage, Kulturreise, Sprachreise, ...) durch direkte Zuschüsse (individuelle
Unterstützung).
Förderungen durch den Elternverein dienen als zusätzliche Deckung noch vorhandener Fehlbeträge nach anderen, erhaltenen Zuschüssen, um so die finanzielle Belastung für Familien von Schülerinnen
und Schülern möglichst gering zu halten.
Daher ist es notwendig, dass bei allen zur Verfügung stehenden Institutionen (siehe weiter unten) angesucht wird, damit Sie eine best mögliche Kostendeckung erreichen.
Die Rahmenbedingungen legen die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Unterstützung durch den Elternverein fest. Der Elternverein stellt aber klar, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine
finanzielle Unterstützung durch den EV gibt und die endgültige Entscheidung über eine Förderung und deren Höhe beim Elternvereinsvorstand liegt.
individuelle Einzel-Anträge (B) können nur für schulische oder schulbezogene Veranstaltungen eingebracht werden, deren Gesamtkosten € 70,-- übersteigen und mindestens zwei Übernachtungen
beinhalten.
In besonderen Fällen sind Ausnahmen von dieser Regel möglich (wie z.B. "Kennenlerntage", "Sprachwochen vor Ort" statt Reisen, etc...).
Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular und die Einreichung aller nötigen Beilagen (Rechnungen bzw. Einkommensnachweise, Anträge um Unterstützung bei den anderen Institutionen/Organisationen).
Vollständig ausgefüllte Einzel-Anträge (B) müssen spätestens 14 Tage vor Projektbeginn oder Antritt der Reise beim Elternverein mit allen benötigten Unterlagen (unbedingt notwendig:
Einkommensnachweise) über den/die VeranstaltungsleiterIn beim Elternverein eingereicht werden und sind nur für Veranstaltungen des jeweiligen Schuljahres möglich. Ausnahme: Bei
Veranstaltungen, welche im Herbst gleich nach Schulanfang stattfinden, empfehlen wir eine Antragsstellung noch rechtzeitig vor den Sommerferien.
Der Elternverein errechnet entsprechend seinen Richtlinien und Vorlagen das Ausmaß der Unterstützung. Der etwaig zuerkannte Betrag wird auf das angegebene Konto/ die Bank-verbindung überwiesen
(Anm: ggf. erst nach Endabrechnung). Sowohl der/die Antragsteller/In als auch die zuständige und verantwortliche Lehrperson werden über die erhaltene Unterstützung informiert.
Der Elternverein behält sich das Recht vor, bei unrichtigen Angaben, nicht-Teilnahme an einer Veranstaltung oder zuviel bezahlten Zuschüssen die Förderung einzubehalten bzw. zurück zu fordern.
Für die Zuerkennung einer finanziellen Unterstützung wird bei individuellen Anträgen in Anlehnung an die Förderrichtlinien des Landes Steiermark das "gewichtete Familien Netto pro Kopf Einkommen"
(NpK) als Berechnungsbasis herangezogen.
EV Unterstützung: wenn Anspruch, dann lt. ber. NpK ca. zw. 10% - 35 % der Bemessungsgrundlage (BG: Gesamtkosten der Veranstaltung bis maximal Höhe der bekanntgegebenen
Kostendeckelungen);
Kostendeckelungen: lt. SGA Protokoll 26.11.2012 Top 1
Sprach: Ita:700.--, Fra:650.--, Eng/Irl:600; USA(RB):950.--; Sport: WSW - SSW 300.--
Unterstützung/Förderung: errechneter Betrag bis maximal zur Deckung noch vorhandener Fehlbeträge nach anderen, erhaltenen Zuschüssen.
(A) für Projekte - ProfessorenInnen:
Antrag auf
Projekt-/Gruppen-/Klassen- Unterstützung - Formular
(B) für Schulveranstaltungen - ELTERN:
1) für Sportreisen: Antrag auf Unterstützung SPORT - Formular
2) für Sprach/Projektreisen: Antrag auf Unterstützung SPRACH/PROJEKT - Formular
Um auch finanziell schlechter gestellten Familien die Teilnahme Ihrer Schulkinder an Schulveranstaltungen ermöglichen zu können, gibt es verschiedene Stellen, die für schulische
Veranstaltungen Förderungen und/oder Unterstützungen gewähren.
Hier wollen wir Ihnen eine Übersicht geben, wo man in der Steiermark um Unterstützungen ansuchen kann.
Über die Voraussetzungen und Bedingungen sowie über die verschiedenen Formalitäten erkundigen Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Organisationen.
ÖJRK Beihilfenformular
(Antragsfrist 30. April des jeweiligen Schuljahres)
Das ÖJRK gewährt eine Beihilfe momentan nur für Sportwochen, Schullandwochen, Projektwochen im Inland (z.B. Wienwochen o.ä.), aber nicht für Sprachreisen im Ausland bzw. generelle
Auslandsreisen. (Anm: Srachprojekte im Inland (z.B. "Native Speaker Woche an der Schule o.ä.) wäre aber ggf. förderwürdig.)
Abgabe über die/den ÖJRK Beauftragte/n der Schule.
Anm: "Je nach Familien-Einkommensverhältnis könnte mglw. eine Unterstützung bis zu 40% der Gesamtkosten der Veranstaltung möglich sein."
Zusätzlich möglich Einzelhilfe für begründete Notfälle aus dem JRK
Kinderhilfsfonds
Formulare, mit denen eine finanzielle Unterstützung beantragt werden kann, sind kostenlos in der Schuldirektion erhältlich. Den Formularen liegt ein Merkblatt bei.
Finanzielle
Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen - BMBF
(" Es ist zweckmäßig, den Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen möglichst vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung zu stellen. Letzter
Termin für die Einreichung von Anträgen ist der 30. April des jeweiligen Schuljahres (Schulstempel)."
Anm: Abrechnung über LSR ST: Staffelung nach Familien-Einkommensverhältnis (€):
Zitat:"Nach den im Schülerbeihilfengesetz festgelegten Regeln wird berechnet, ob die Bedürftigkeit des Schülers/der Schülerin gegeben ist.
Ist das der Fall, wird je nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Familiengröße des Schülers/der Schülerin bzw. der Erziehungsberechtigten eine Unterstützung bis zu EUR
180,-- gewährt."
Z.b: 120.-- / 160.-- / 180.--
Siehe Merkblatt
Schulveranstaltungen Schulrecht Info - Formular (.pdf)
Schulbeihilfen allgemein - Help.gv.at
("Die Antragsfrist endet am 31. Dezember des laufenden Schuljahres. Bei späterer Einbringung des Antrages tritt eine Kürzung der Beihilfe ein.")
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge des Bm:BF
Informationen für:
Schülerunterstützungen für Schulveranstaltungen
Schülerbeihilfe allgemein
Schulbeihilfen und Unterstützungen für Schulveranstaltungen sind bei den Öffentlichen Ämtern individuell geregelt und sehr unterschiedlich- mit Ausnahme von Graz, dort keine Unterstützung. Wir
können Ihnen daher nur empfehlen, bei Ihrer Heimatgemeinde direkt anzufragen.
z.B. wird auch VorzugsschülerInnen in Oberstufenklassen in manchen Heimatgemeinden eine einmalige Unterstützungszahlung in Form eines "Leistungsstipendiums"
gewährt.
- für den Besuch des Johann-Joseph-Fux-Konservatoriums
Antragsformular
Informationen zur AK Schulbeihilfe - aber nicht für Schulveranstaltungen
Online Berechnung
dazu Informationen zur
Hilfestellung beim Ausfüllen
Alle Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und haben keine Verbindlichkeit sowie Rechtsanspruch.