Unterstützungen für Schülerinnen und Schüler bzw. Schulveranstaltungen

Unterstützungen durch den Elternverein Dreihackengasse:

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

  • Förderungsmöglichkeiten

Der Elternverein fördert im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten projektbezogene, schulische Veranstaltungen und Tätigkeiten (Klassen- und Gruppenprojekte, Workshops, ...) und unterstützt Familien direkt bei Teilnahmen an Schulveranstaltungen (Schikurs, Sommersportwoche, Projekttage, Kulturreise, Sprachreise, ...) durch direkte Zuschüsse (individuelle Unterstützung).

Förderungen durch den Elternverein dienen als zusätzliche Deckung noch vorhandener Fehlbeträge nach anderen, erhaltenen Zuschüssen, um so die finanzielle Belastung für Familien von Schülerinnen und Schülern möglichst gering zu halten.
Daher ist es notwendig, dass bei allen zur Verfügung stehenden Institutionen (siehe weiter unten) angesucht wird, damit Sie eine best mögliche Kostendeckung erreichen.
Die Rahmenbedingungen legen die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Unterstützung durch den Elternverein fest. Der Elternverein stellt aber klar, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch den EV gibt und die endgültige Entscheidung über eine Förderung und deren Höhe beim Elternvereinsvorstand liegt.

  • Antragsteller, Veranstaltung, Voraussetzungen
  1. A) Der Antrag für eine Projekt- und/oder Gruppenunterstützung muss durch die zuständige, verantwortliche Lehrperson eingebracht werden. Unterstützt werden Projekte und Tätigkeiten, die eine größere Anzahl an Schülern betrifft und einen Bezug zum Lehrplan haben.

  2. B) Einen Antrag auf individuelle finanzielle Einzel-Unterstützung kann jede/r Erziehungsberechtigte eines/r Schülers/In des Gymnasiums Dreihackengasse einmalig für jede Veranstaltung stellen. Voraussetzung für die Behandlung eines Unterstützungsantrags im Elternvereinsvorstand ist die aufrechte Mitgliedschaft im Elternverein durch Einzahlung des Mitgliedsbetrages.

individuelle Einzel-Anträge (B) können nur für schulische oder schulbezogene Veranstaltungen eingebracht werden, deren Gesamtkosten € 70,-- übersteigen und mindestens zwei Übernachtungen beinhalten.
In besonderen Fällen sind Ausnahmen von dieser Regel möglich (wie z.B. "Kennenlerntage", "Sprachwochen vor Ort" statt Reisen, etc...).

Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular und die Einreichung aller nötigen Beilagen (Rechnungen bzw. Einkommensnachweise, Anträge um Unterstützung bei den anderen Institutionen/Organisationen).

  • Vorgehensweise, Ablauf und Fristen

Vollständig ausgefüllte Einzel-Anträge (B) müssen spätestens 14 Tage vor Projektbeginn oder Antritt der Reise beim Elternverein mit allen benötigten Unterlagen (unbedingt notwendig: Einkommensnachweise) über den/die VeranstaltungsleiterIn beim Elternverein eingereicht werden und sind nur für Veranstaltungen des jeweiligen Schuljahres möglich. Ausnahme: Bei Veranstaltungen, welche im Herbst gleich nach Schulanfang stattfinden, empfehlen wir eine Antragsstellung noch rechtzeitig vor den Sommerferien.

Der Elternverein errechnet entsprechend seinen Richtlinien und Vorlagen das Ausmaß der Unterstützung. Der etwaig zuerkannte Betrag wird auf das angegebene Konto/ die Bank-verbindung überwiesen (Anm: ggf. erst nach Endabrechnung). Sowohl der/die Antragsteller/In als auch die zuständige und verantwortliche Lehrperson werden über die erhaltene Unterstützung informiert.

Der Elternverein behält sich das Recht vor, bei unrichtigen Angaben, nicht-Teilnahme an einer Veranstaltung oder zuviel bezahlten Zuschüssen die Förderung einzubehalten bzw. zurück zu fordern.

  • Berechnungsbasis - Höhe der Stützung - individuelle Anträge

Für die Zuerkennung einer finanziellen Unterstützung wird bei individuellen Anträgen in Anlehnung an die Förderrichtlinien des Landes Steiermark das "gewichtete Familien Netto pro Kopf Einkommen" (NpK) als Berechnungsbasis herangezogen.

EV Unterstützung: wenn Anspruch, dann lt. ber. NpK ca. zw. 10% - 35 % der Bemessungsgrundlage (BG: Gesamtkosten der Veranstaltung bis maximal Höhe der bekanntgegebenen Kostendeckelungen);
Kostendeckelungen: lt. SGA Protokoll 26.11.2012 Top 1
Sprach: Ita:700.--, Fra:650.--, Eng/Irl:600; USA(RB):950.--; Sport: WSW - SSW 300.--
Unterstützung/Förderung: errechneter Betrag bis maximal zur Deckung noch vorhandener Fehlbeträge nach anderen, erhaltenen Zuschüssen.

Formular-Download des EV 3hacken

  • Hier können Sie das Formular zum Antrag auf finanzielle Unterstützung vom Elternverein Dreihackengasse herunterladen: (Außerdem liegen diese auch im Elternvereinsfach im Schulsekretariat auf.)

(B) für Schulveranstaltungen - ELTERN:

1) für Sportreisen: Antrag auf Unterstützung SPORT - Formular

2) für Sprach/Projektreisen: Antrag auf Unterstützung SPRACH/PROJEKT - Formular

Allgemeine Unterstützungen

Anbei finden Sie eine Auswahl verschiedener Stellen, die für schulische Veranstaltungen Förderungen und/oder Unterstützungen gewähren (eine Vollständigkeit kann nicht garantiert werden):

  • ÖJRK - Österreichisches Jugendrotkreuz

 

  • Bmbwf - Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Bildungsdirekion Steiermark

 

  • Gemeinden und Stadt Graz

Schulbeihilfen und Unterstützungen für Schulveranstaltungen sind bei den Öffentlichen Ämtern individuell geregelt und sehr unterschiedlich. Wir können Ihnen daher nur empfehlen, bei Ihrer Heimatgemeinde direkt anzufragen.

z.B. wird auch VorzugsschülerInnen in Oberstufenklassen in manchen Heimatgemeinden eine einmalige Unterstützungszahlung in Form eines "Leistungsstipendiums" gewährt.

 

  • Antrag auf Ermäßigung des Schulkostenbeitrages KONS

für den Besuch des Johann-Joseph-Fux-Konservatoriums:
Antrag_Schulkostenermäßigung_2023-2024.pdf (steiermark.at)

 

  • AK - Arbeiterkammer Steiermark

Informationen zur AK Schulbeihilfe - aber nicht für Schulveranstaltungen

 

Berechnung einer möglichen Schulbeihilfe:

Online Berechnung
dazu Informationen zur Hilfestellung beim Ausfüllen

Alle Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und haben keine Verbindlichkeit sowie Rechtsanspruch.