Unterstützungen für Schülerinnen und Schüler bzw. Schulveranstaltungen

Unterstützungen durch den Elternverein Dreihackengasse

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

  • Förderungsmöglichkeiten

Der Elternverein fördert im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten projektbezogene, schulische Veranstaltungen und Tätigkeiten (Klassen- und Gruppenprojekte, Workshops, ...) und unterstützt Familien direkt bei Teilnahmen an Schulveranstaltungen (Schikurs, Sommersportwoche, Projekttage, Kulturreise, Sprachreise, ...) durch direkte Zuschüsse (individuelle Unterstützung).

Förderungen durch den Elternverein dienen als zusätzliche Deckung noch vorhandener Fehlbeträge nach anderen, erhaltenen Zuschüssen, um so die finanzielle Belastung für Familien von Schülerinnen und Schülern möglichst gering zu halten.
Daher ist es notwendig, dass bei allen zur Verfügung stehenden Institutionen (siehe weiter unten) angesucht wird, damit Sie eine best mögliche Kostendeckung erreichen.
Die Rahmenbedingungen legen die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Unterstützung durch den Elternverein fest. Der Elternverein stellt aber klar, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch den EV gibt und die endgültige Entscheidung über eine Förderung und deren Höhe beim Elternvereinsvorstand liegt.

  • Antragsteller, Veranstaltung, Voraussetzungen
  1. A) Der Antrag für eine Projekt- und/oder Gruppenunterstützung muss durch die zuständige, verantwortliche Lehrperson eingebracht werden. Unterstützt werden Projekte und Tätigkeiten, die eine größere Anzahl an Schülern betrifft und einen Bezug zum Lehrplan haben.

  2. B) Einen Antrag auf individuelle finanzielle Einzel-Unterstützung kann jede/r Erziehungsberechtigte eines/r Schülers/In des Gymnasiums Dreihackengasse einmalig für jede Veranstaltung stellen. Voraussetzung für die Behandlung eines Unterstützungsantrags im Elternvereinsvorstand ist die aufrechte Mitgliedschaft im Elternverein durch Einzahlung des Mitgliedsbetrages.

individuelle Einzel-Anträge (B) können nur für schulische oder schulbezogene Veranstaltungen eingebracht werden, deren Gesamtkosten € 70,-- übersteigen und mindestens zwei Übernachtungen beinhalten.
In besonderen Fällen sind Ausnahmen von dieser Regel möglich (wie z.B. "Kennenlerntage", "Sprachwochen vor Ort" statt Reisen, etc...).

Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular und die Einreichung aller nötigen Beilagen (Rechnungen bzw. Einkommensnachweise, Anträge um Unterstützung bei den anderen Institutionen/Organisationen).

  • Vorgehensweise, Ablauf und Fristen

Vollständig ausgefüllte Einzel-Anträge (B) müssen spätestens 14 Tage vor Projektbeginn oder Antritt der Reise beim Elternverein mit allen benötigten Unterlagen (unbedingt notwendig: Einkommensnachweise) über den/die VeranstaltungsleiterIn beim Elternverein eingereicht werden und sind nur für Veranstaltungen des jeweiligen Schuljahres möglich. Ausnahme: Bei Veranstaltungen, welche im Herbst gleich nach Schulanfang stattfinden, empfehlen wir eine Antragsstellung noch rechtzeitig vor den Sommerferien.

Der Elternverein errechnet entsprechend seinen Richtlinien und Vorlagen das Ausmaß der Unterstützung. Der etwaig zuerkannte Betrag wird auf das angegebene Konto/ die Bank-verbindung überwiesen (Anm: ggf. erst nach Endabrechnung). Sowohl der/die Antragsteller/In als auch die zuständige und verantwortliche Lehrperson werden über die erhaltene Unterstützung informiert.

Der Elternverein behält sich das Recht vor, bei unrichtigen Angaben, nicht-Teilnahme an einer Veranstaltung oder zuviel bezahlten Zuschüssen die Förderung einzubehalten bzw. zurück zu fordern.

  • Berechnungsbasis - Höhe der Stützung - individuelle Anträge

Für die Zuerkennung einer finanziellen Unterstützung wird bei individuellen Anträgen in Anlehnung an die Förderrichtlinien des Landes Steiermark das "gewichtete Familien Netto pro Kopf Einkommen" (NpK) als Berechnungsbasis herangezogen.

EV Unterstützung: wenn Anspruch, dann lt. ber. NpK ca. zw. 10% - 35 % der Bemessungsgrundlage (BG: Gesamtkosten der Veranstaltung bis maximal Höhe der bekanntgegebenen Kostendeckelungen);
Kostendeckelungen: lt. SGA Protokoll 26.11.2012 Top 1
Sprach: Ita:700.--, Fra:650.--, Eng/Irl:600; USA(RB):950.--; Sport: WSW - SSW 300.--
Unterstützung/Förderung: errechneter Betrag bis maximal zur Deckung noch vorhandener Fehlbeträge nach anderen, erhaltenen Zuschüssen.

Formular-Download des EV 3hacken

  • Hier können Sie das Formular zum Antrag auf finanzielle Unterstützung vom Elternverein Dreihackengasse herunterladen: (Außerdem liegen diese auch im Elternvereinsfach im Schulsekretariat auf.)

(B) für Schulveranstaltungen - ELTERN:

1) für Sportreisen: Antrag auf Unterstützung SPORT - Formular

2) für Sprach/Projektreisen: Antrag auf Unterstützung SPRACH/PROJEKT - Formular

Allgemeine Unterstützungen

Um auch finanziell schlechter gestellten Familien die Teilnahme Ihrer Schulkinder an Schulveranstaltungen ermöglichen zu können, gibt es verschiedene Stellen, die für schulische Veranstaltungen Förderungen und/oder Unterstützungen gewähren.
Hier wollen wir Ihnen eine Übersicht geben, wo man in der Steiermark um Unterstützungen ansuchen kann.
Über die Voraussetzungen und Bedingungen sowie über die verschiedenen Formalitäten erkundigen Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Organisationen.

  • ÖJRK - Österreichisches Jugendrotkreuz

ÖJRK Beihilfenformular
(Antragsfrist 30. April des jeweiligen Schuljahres)
Das ÖJRK gewährt eine Beihilfe momentan nur für Sportwochen, Schullandwochen, Projektwochen im Inland (z.B. Wienwochen o.ä.), aber nicht für Sprachreisen im Ausland bzw. generelle Auslandsreisen. (Anm: Srachprojekte im Inland (z.B. "Native Speaker Woche an der Schule o.ä.) wäre aber ggf. förderwürdig.)
Abgabe über die/den ÖJRK Beauftragte/n der Schule.
Anm: "Je nach Familien-Einkommensverhältnis könnte mglw. eine Unterstützung bis zu 40% der Gesamtkosten der Veranstaltung möglich sein."

Zusätzlich möglich Einzelhilfe für begründete Notfälle aus dem JRK Kinderhilfsfonds

  • Bm:bf - Bundesministerium für Bildung und Frauen

Formulare, mit denen eine finanzielle Unterstützung beantragt werden kann, sind kostenlos in der Schuldirektion erhältlich. Den Formularen liegt ein Merkblatt bei.

Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen - BMBF
(" Es ist zweckmäßig, den Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen möglichst vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung zu stellen. Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen ist der 30. April des jeweiligen Schuljahres (Schulstempel)."
Anm: Abrechnung über LSR ST: Staffelung nach Familien-Einkommensverhältnis (€):
Zitat:"Nach den im Schülerbeihilfengesetz festgelegten Regeln wird berechnet, ob die Bedürftigkeit des Schülers/der Schülerin gegeben ist.
Ist das der Fall, wird je nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Familiengröße des Schülers/der Schülerin bzw. der Erziehungsberechtigten eine Unterstützung bis zu EUR 180,-- gewährt."
Z.b: 120.-- / 160.-- / 180.--

Siehe Merkblatt

 

Online-Ratgeber

 

Schulveranstaltungen Schulrecht Info - Formular (.pdf)


Schulbeihilfen allgemein - Help.gv.at
("Die Antragsfrist endet am 31. Dezember des laufenden Schuljahres. Bei späterer Einbringung des Antrages tritt eine Kürzung der Beihilfe ein.")

  • LSR - Landesschulrat für Steiermark

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge des Bm:BF
Informationen für:
Schülerunterstützungen für Schulveranstaltungen
Schülerbeihilfe allgemein

  • Gemeinden und Stadt Graz

Schulbeihilfen und Unterstützungen für Schulveranstaltungen sind bei den Öffentlichen Ämtern individuell geregelt und sehr unterschiedlich- mit Ausnahme von Graz, dort keine Unterstützung. Wir können Ihnen daher nur empfehlen, bei Ihrer Heimatgemeinde direkt anzufragen.

z.B. wird auch VorzugsschülerInnen in Oberstufenklassen in manchen Heimatgemeinden eine einmalige Unterstützungszahlung in Form eines "Leistungsstipendiums" gewährt.

  • Antrag auf Ermäßigung des Schulkostenbeitrages KONS

- für den Besuch des Johann-Joseph-Fux-Konservatoriums
Antragsformular

  • AK - Arbeiterkammer Steiermark

Informationen zur AK Schulbeihilfe - aber nicht für Schulveranstaltungen

  • Soziale Leistungen des Landes Steiermark allgemein:
  • Berechnung einer möglichen Schulbeihilfe

Online Berechnung

dazu Informationen zur Hilfestellung beim Ausfüllen

Alle Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und haben keine Verbindlichkeit sowie Rechtsanspruch.