Der EV entsendet Mitglieder in den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA: 3 Eltern, 3 Schüler/Innen und 3 Lehrer/Innen). Im SGA werden all jene Beschlüsse gefasst, die schulautonom entschieden werden.
Sie suchen Informationen oder Möglichkeiten für Förderungen, Unterstützungen - finanzielle Hilfe bei Schulveranstaltungen oder generellem Schulbetrieb?
Dazu haben wir eine Informationsseite "Förderungen"
für Sie eingerichtet.
Dem Wunsch von Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern nach geeigneten Übungsmöglichkeiten in der Schule entsprechend, wurde schulpartnerschaftlich der Beschluss gefasst, Schülerinnen und Schülern
bei Bedarf in der Zeit von 13:30 bis 16:00 Schulräume für musikalische Übungszwecke kostenlos zu überlassen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde für
insgesamt 3 Räume abgeschlossen, womit aber eben nur beschränkte Kapazitäten angeboten werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Instrumente von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden müssen, die Schule kann KEINE Instrumente zur Verfügung stellen (auch schuleigene
Klaviere dürfen nicht benützt werden).
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, tritt der Elternverein dabei als Mieter dieser Räume auf.
Die Schülerinnen und Schüler müssen bis spätestens vormittags desselben Tages im Sekretariat ihren Bedarf anmelden und können dann entsprechend den vorhandenen Kapazitäten die Ihnen zugewiesenen
Räume in Anspruch nehmen.
Außerdem müssen die Schülerinnen und Schüler vor der ersten Benützung eine einmalige Nutzungsberechtigung unterschreiben, welche für das gesamte laufende Schuljahr gültig bleibt.
Der Elternverein Dreihackengasse hat zur sicheren Verwahrung von Musikinstrumenten während des Schultages Spinde angekauft. Diese befinden sich in der Schule im Obergeschoss (Bereich
Chemie/Physik) und können von den Schülerinnen und Schülern über das Schul-Sekretariat kurzzeitig kostenlos gemietet werden. Der Schlüssel für den
jeweiligen Spind kann von der Schülerin/ dem Schüler während der Sekretariatsstunden im Schul-Sekretariat abgeholt werden. Außerdem ist von den Schülerinnen und Schülern vor der ersten Benützung
eine einmalige Nutzungsvereinbarung zu unterschreiben, welche für das gesamte laufende Schuljahr gültig bleibt.
Anm: Eine Aufbewahrung von Instrumenten in der Lehrergarderobe ist nicht mehr möglich!
Außerdem bekommen alle Schulanfänger bzw. Neueinsteiger als kleines "Präsent" ein Schul-Karli-Printi-Heft auf Kosten des Elternvereins.
Selbstverteidigung für Mädchen